Rauhreif ist Teil des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der uns und unsere Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vertritt. In der Ausgestaltung des Gewalthilfegesetztes in Bayern haben wir uns immer wieder eng mit Maria Meyer ausgetauscht und abgestimmt. Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Bayern.
PRESSEMITTEILUNG
Paritätischer in Bayern begrüßt Gewalthilfegesetz – warnt aber vor Finanzierungslücken, die den Schutz von Frauen gefährden
München, 22. Juli 2026 — Der Paritätische Landesverband Bayern würdigt den heutigen Beschluss des Bayerischen Landtags zum Gewalthilfegesetz als wichtigen Systemwechsel: Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Frauennotrufe sind damit erstmals gesetzlich abgesichert und nicht mehr von der jeweiligen Haushaltslage abhängig. Mit 67 Millionen Euro jährlich ab 2027 stellt der Freistaat bedeutende Mittel bereit.
Doch die geplante Finanzierungsverordnung zu dem Gesetz gefährdet diesen Fortschritt. Diese ist entscheidend für die Verteilung der Mittel und liegt dem Paritätischen in Bayern unveröffentlicht im Rahmen der Verbändeanhörung vor. Die Finanzierung wird auf der Grundlage dieser Verordnung dem Plan nach auch ab 2027 zu sehr am bisherigen Zuschuss orientiert sein und deckt in vielen Bereichen nicht das ab, was im Hinblicke auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Qualitätsstandards des Frauengewaltschutzes in Bayern notwendig wäre.
„Die Staatsregierung plant damit eine Finanzierung, die nicht das leistet, was sie leisten muss, nämlich Frauen und ihre Kinder in vollem Umfang vor Gewalt zu schützen“, warnt Maria Mayer, Referentin für Frauen, Geschlechterpolitik und LGBTIQ beim Paritätischen in Bayern. „Das hat nicht nur unmittelbare Folgen für die Frauen, die Hilfe suchen, sondern auch für die Mitarbeiter*innen, die unter Bedingungen arbeiten sollen, die den Aufgaben nicht gerecht werden.“
Konkrete Folgen für Frauen und Einrichtungen
Die geplante Verordnung sieht in mehreren kritischen Bereichen Kürzungen vor:
Mangelnde Leitungskapazitäten:
Bei kleineren Frauenhäusern mit drei bis fünf Mitarbeiter*innen sowie bei Fachberatungsstellen plant die Staatsregierung nur acht bis neun Wochenstunden für Geschäftsführung und Leitung. Aus Sicht des Paritätischen in Bayern ist das unrealistisch. Aktuell nehmen Leitungsaufgaben mindestens 50 Prozent ihrer Zeit ein, oft 28 bis 30 Wochenstunden. Die Folge dieses viel zu eng bemessenen Zeitbudgets: Mitarbeiter*innen erhalten weniger Unterstützung und Anleitung, die Qualität der Beratung sinkt, Frauen bekommen weniger spezialisierte Hilfe.Zu niedrige Sachkostenpauschalen:
Die Staatsregierung plant 15 Prozent Sachkostenpauschale für Beratungsstellen und 20 Prozent für Frauenhäuser. Das deckt die notwendigen Ausgaben jedoch nicht – etwa für Dolmetscher*innen, die gewaltbetroffene Frauen mit Migrationshintergrund verstehen können. Der Paritätische hält 25 Prozent für Beratungsstellen und 30 Prozent für Frauenhäuser für erforderlich. Die Folgen ohne diese Mittel sind weniger spezialisierte Unterstützung, weniger Barrierefreiheit und damit weniger Sicherheit für die Frauen.Fehlende Finanzierung für essenzielle Aufgaben:
Die Verordnung finanziert weder das Hausmanagement noch die Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft in Frauenhäusern. Beide sind jedoch unverzichtbar. Das Hausmanagement unterstützt Frauen dabei, wieder selbstbestimmt zu leben, und entlastet damit Fachkräfte von Aufgaben, die nicht zur Beratung gehören. Die Rufbereitschaft sorgt dafür, dass das Haus rund um die Uhr erreichbar ist und Frauen im Notfall schnelle Hilfe bekommen. Ohne die Finanzierung müssen Angebote abgebaut werden.Keine Übernahme der aktuellen Tarifbedingungen:
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bezahlen ihre Mitarbeiter*innen nach TVöD oder nach Tarifen der Wohlfahrtsverbände. Die Landesregierung könnte ihre Personalfinanzierung wie in anderen Finanzierungen vorher nach diesen Tarifen ausrichten, aber die Verordnung orientiert die Finanzierung nur am niedriger liegenden TV-L, was eine weitere Finanzierungslücke für die Einrichtungen bedeutet, die an Tarifverträge gebunden sind.Wichtige Angebote fallen weg:
Die Finanzierung für Fachstellen-Täterarbeit wird im Gesetz nicht berücksichtigt. Darüber hinaus endet die Förderung der landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt 2027 – ein Angebot, das seit 2019 Vernetzung, Fortbildung, Fachberatung und Unterstützung zu digitaler Gewalt und Online-Beratung organisiert. Die Folgen: weniger Prävention und weniger Austausch zwischen Einrichtungen.Unvollständiger Schutz
Kritisch zu bewerten ist auch, dass die Umsetzung nicht vollständig der Istanbul-Konvention folgt, die Deutschland ratifiziert hat. Diese verpflichtet zu diskriminierungsfreiem Schutz für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt – auch für LGBTIQ-Personen und für Kinder und Jugendliche. Dies wird im Gesetz und in der Verordnung nicht angemessen berücksichtigt.
Der Paritätische in Bayern fordert:
- Eine angemessene Leitungsausstattung je nach Größe und Struktur der Einrichtung
- Sachkostenpauschalen von 25 Prozent für die Beratung und 30 Prozent für Frauenhäuser
- Finanzierung von Hausmanagement und Rufbereitschaft in Frauenhäusern
- Übernahme der bereits bestehenden Tarifbedingungen
- Erhalt der Täterarbeit und der landesweiten Koordinierungsstelle durch eine Aufnahme in das Gesetz
- Umsetzung der Istanbul-Konvention durch einen umfassenden Schutz für vulnerable Gruppen und Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche
„Die Einrichtungen sind in einer eigentlich unlösbaren Situation“, sagt Mayer. „Sie sollen ihre Arbeit fortführen, während ihnen eine massive Finanzierungslücke droht – mit deutlichen Folgen für betroffene Frauen, für Mitarbeiter*innen und Träger. Der Freistaat muss seine Verantwortung übernehmen und die Finanzierung so ausgestalten, dass Gewaltschutz wirklich lückenlos gewährleistet werden kann.“