Vertrauliche Spurensicherung

Menschen, denen sexualisierte Gewalt angetan wurde, befinden sich in einer höchst belasteten Situation. Es gibt viele Gründe, warum es ihnen schwer fällt, über das Erlebte zu sprechen. Angst, Scham, Unsicherheit, manchmal auch Selbstvorwürfe erschweren den Gang zur Polizei, um eine Anzeige zu erstatten. Denn: wird der Polizei ein Übergriff bekannt, ist diese zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet. Wenn die betroffene Person zögert, ist es unter Umständen nicht mehr möglich, beweiskräftige Spuren zu sichern. Damit entsteht ein großes Dilemma.

Aus diesem Grund ist die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung im März 2020 gesetzlich eingeführt worden. Das bedeutet, dass z. B. in einer Klinik die Spuren zeitnah nach der Tat gesichert und aufbewahrt werden können. Das Angebot kann von Menschen jeglichen Geschlechts in Anspruch genommen werden, auch von Minderjährigen.

(Text: Gleichstellungsstelle der Stadt Ansbach)

  • Es wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt.
  • Dabei werden alle Spuren dokumentiert.
  • Die gesicherten Spuren werden an einem sicheren Ort aufbewahrt.
  • Bei einer späteren Anzeige werden die gesicherten Spuren an die Polizei übergeben.
  • Die vertrauliche Spurensicherung ist davon unabhängig, ob Sie eine Anzeige machen oder nicht.
  • Die vertrauliche Spurensicherung ist immer kostenfrei.
  • Eine Vertrauensperson darf mit! Eine Begleitung durch die Polizei ist nicht nötig.

Hier können sie sich den Flyer mit Informationen zur vertraulichen Spurensicherung ansehen und downloaden:

Hier finden Sie weiterführende Links und Informationen

https://www.anregiomed.de/medizin-und-pflege/klinikum-ansbach/zentrale-notaufnahme/vertrauliche-spurensicherung

https://www.klinikum-fuerth.de/de/patienten/soziale-dienste/vss.php

https://www.klinikum-nuernberg.de/DE/ueber_uns/Fachabteilungen_KN/dienste/gleichstellung/fachinformationen/vertrauliche-spurensicherung.html

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