Mitglieder für den Betroffenenrat in Bayern gesucht

Das Sozialministerium Bayern bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich im Betroffenenrat als Teil der Landeskinderschutzkommission Bayern zu engagieren.

Für den Betroffenenrat werden vier aktive Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder für die Dauer von drei Jahren berufen. Die stellvertretenden Mitglieder übernehmen auch Vertretung, wenn ein aktives Mitglied vorzeitig aus dem Betroffenenrat ausscheidet. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich.

Bis zum 20. November können sich interessierte Menschen für den Betroffenenrat bewerben.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.